Treuhand

Die BMS-Treuhand – Vertrauen und Sicherheit für komplexe Strukturen

Die BMS Bond Management Support GmbH & Co. KG übernimmt als neutraler und verlässlicher Partner anspruchsvolle Treuhandmandate. Mit unserer langjährigen Erfahrung schaffen wir Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Gemeinsam entwickeln wir die passende Lösung für Ihre spezifische Situation.

Die BMS-Treuhand-Dienstleistungen im Überblick

Die BMS-Doppeltreuhand ist das gesetzlich vorgesehene und höchstrichterlich als insolvenzfest anerkannte Sicherungsmodell (BAG, Urt. v. 21.10.2025 (9 AZR 66/25), Rz. 13; BAG, Urt. v. 18.07.2013 (6 AZR 47/12)

Treuhänder von Zeitwertkonten nach § 7b SGB IV

Eine Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV ist eine vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der Teile des Arbeitsentgelts oder Zeitguthabens angespart werden. Ziel ist eine spätere bezahlte Freistellung zu ermöglichen, etwa für Sabbaticals, Elternzeiten oder den Übergang in den Ruhestand.

Bei unzureichendem Insolvenzschutz von Wertguthaben haften neben dem Arbeitgeber die organschaftlichen Vertreter juristischer Personen nach § 7e Abs. 7 S. 2 SGB IV gesamtschuldnerisch persönlich.

Als wirksame Insolvenzsicherung erkennt § 7e Abs. 2 SGB IV die Doppelte Treuhand als anerkannten Standard der Praxis. Das Wertguthaben wird, einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, aus dem Vermögen des Arbeitgebers herausgelöst und auf einen neutralen Treuhänder übertragen.

Bei fehlender Externalisierung bleibt das Guthaben im Vermögen des Arbeitgebers und teilt dessen Schicksal, sodass im Insolvenzfall daraus eine praktisch wertlose einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO wird.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV, ob das Wertguthaben ausreichend gegen Insolvenz gesichert ist. Wird ein Mangel festgestellt, hat der Arbeitgeber zwei Monate Zeit, ihn zu beheben (§ 7e Abs. 6 SGB IV).

Geschieht dies nicht, gilt die Wertguthabenvereinbarung als von Anfang an unwirksam: Das Wertguthaben ist aufzulösen, die bislang aufgeschobenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden rückwirkend fällig und es entstehen Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat (§ 24 Abs. 1 SGB IV). Hinzu treten die lohnsteuerlichen Folgen der Rückabwicklung.

Treuhänder von Altersteilzeit-Wertguthaben nach § 8a AltTZG

Die Sicherung betrieblicher Altersteilzeitkonten ist gesetzlich verpflichtend, sobald Ihr Unternehmen eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens besitzt.

§ 8a Abs. 1 S. 2 AltTZG schließt zwei in der Praxis verbreitete Gestaltungen ausdrücklich aus: bilanzielle Rückstellungen und konzerninterne Einstandspflichten. Wer das Wertguthaben lediglich passiviert oder sich auf eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft stützt, erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht – unabhängig davon, wie werthaltig die Konzernmutter erscheint.

Erforderlich ist eine Konstruktion, die das Vermögen dem Zugriff der Gläubiger tatsächlich entzieht. Die doppelseitige Treuhand der BMS ist dafür das anerkannte Standardmodell. Das Bundesarbeitsgericht hat ihre Insolvenzfestigkeit bestätigt (BAG, Urt. v. 21.10.2025 (9 AZR 66/25), Rz. 13; BAG, Urt. v. 18.07.2013 (6 AZR 47/12).

Über eine Doppelte Treuhandvereinbarung zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Wertguthaben übernehnimmt BMS die Verwaltung der Wertguthaben Ihrer Arbeitnehmer und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen jederzeit eingehalten und im Insolvenzfall die Arbeitnehmer direkt ausgezahlt werden.

Wichtig: Es besteht ein gesetzlich verpflichtender Insolvenzschutz der Wertguthaben der im Altersteilzeitmodell beschäftigten Arbeitnehmer. Die Verpflichtung zur Absicherung des Wertguthabens besteht bereits mit der ersten Gutschrift, somit ab dem Zeitpunkt, in dem der zu sichernde Anspruch auf das in der Freistellungsphase auszuzahlende Arbeitsentgelt entsteht. Dieser Anspruch ist auf arbeitsrechtlicher Basis durchsetzbar. 

Hintergrund: Was passiert mit dem Wertguthaben, falls der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet und den Altersteilzeitlohn nicht weiterzahlen kann? Der Arbeitnehmer hätte lediglich eine (zumeist wertlose) Insolvenzforderung nach § 38 InsO.

 

Doppeltreuhand in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Das BAG hat mit Urteil vom 22.9.2020 (3 AZR 303/18) die Insolvenzfestigkeit der doppelten Treuhand höchstrichterlich für die bAV bestätigt. 

Der Pensions-Sicherungs-Verein schützt Anwartschaften nur bis zum Dreifachen der monatlichen Bezugsgröße (§ 7 Abs. 3 BetrAVG), übernimmt keine Anpassungen nach § 16 BetrAVG und erfasst beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt nicht (§ 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG). Genau diese Lücken schließt die BMS-Doppeltreuhand: Das Vermögen wird auf einen neutralen Treuhänder übertragen, der es zugleich für das Unternehmen verwaltet und zugunsten der Versorgungsberechtigten sichert.

Neben der Absicherung der Versorgungsberechtigten entsteht ein bilanzieller Nebeneffekt: Erfüllt das Treugut die Anforderungen an Deckungsvermögen, ist es mit der Pensionsverpflichtung zu verrechnen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Ausgewiesen wird dann nur noch der ungedeckte Teil der Verpflichtung – die Eigenkapitalquote verbessert sich entsprechend.

Doppelnützige Treuhand bei Sanierungen

In wirtschaftlich herausfordernden Situationen ist die doppelnützige Treuhand ein bewährtes Instrument zur Stabilisierung und Restrukturierung.

Wir übernehmen das Treuhänderamt als unabhängiger Dritter und strukturieren die Treuhandabrede, halten das Treugut getrennt vom eigenen Vermögen, üben die Gesellschafterrechte nach den vereinbarten Vorgaben aus und berichten laufend an die Sicherungsnehmer bis zur Rückübertragung nach erfolgreicher Sanierung oder zur geordneten Verwertung.

Dies schafft Handlungsspielräume und fördert eine nachhaltige Sanierungslösung.

Sicherheitentreuhänder bei Poolverträgen

Als Sicherheitentreuhänder bündeln wir die Sicherheiten und Rechte verschiedener Gläubiger in einem Sicherheitenpool.

Finanzieren mehrere Kreditinstitute denselben Schuldner, konkurrieren ihre Sicherheiten, mit der Folge von Rangstreitigkeiten, Doppelbesicherung und blockierten Verwertungsentscheidungen.

Der Sicherheitenpool löst dieses Problem, indem die Sicherheiten bei BMS als neutralem Treuhänder gebündelt werden, der sie treuhänderisch für die Poolmitglieder hält und die Verwertung einheitlich steuert.

Wir gestalten die Zuordnung, halten das Sicherungsgut, überwachen die vereinbarten Deckungsgrenzen und verteilen Verwertungserlöse nach dem im Poolvertrag festgelegten Schlüssel.

In der Insolvenz des Schuldners vermitteln die gepoolten Sicherheiten den Poolmitgliedern Absonderungsrechte (§ 51 Nr. 1 InsO). Wir nehmen die Anmeldung und Durchsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter gebündelt wahr.

Unsere Expertise garantiert eine sachgerechte Verwaltung und professionelle Verteilung, abgestimmt auf die vertraglichen Vereinbarungen.

Erfahren Sie, wie die gesetzlich verpflichtende Insolvenzsicherung von Wertguthaben rechtssicher umgesetzt wird:

 

Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten nach § 7e SGB IV – zum Beitrag im Digitalmagazin der BMS.

Infobroschüre zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Wertguthaben nach § 8a AltTZG herunterladen.

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